Verordnungsweg

Die Verordnung erfolgt durch Ihre Ärztin, Ihren Arzt (Haus- oder Facharzt). Dieser stellt den Behandlungsbedarf fest und verordnet in Therapiestunden, die je nach Diagnose zeitlich variieren. Ihre Krankenkasse übernimmt unter Berücksichtigung der üblichen Zuzahlungen und Rezeptgebühr die Kosten der physiotherapeutischen Behandlung. Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die kompletten Behandlungskosten übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag. Die Höhe der Zuzahlung ist von der Krankenkasse festgelegt. Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patienten und führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch. 

Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept ausstellen: 

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin 
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin 
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Neurologie 
  •  Fachärzte für Zahnheilkunde 
  • Fachärzte für Kieferorthopädie 
  • Fachärzte der Orthopädie